KI-Guideline für WissMits
Anlage zur Rahmenvereinbarung WissMit ↔ WissMit Hub und zum Kanzlei-Rahmenvertrag
Version 2.0 · Stand 19. Juni 2026
1. Zweck dieser Guideline
WissMit Hub und WissMit arbeiten werkvertraglich zusammen. Du entscheidest eigenständig, wie du ein beauftragtes Werk erarbeitest — einschließlich der Frage, ob und wie du KI-Tools einsetzt.
Diese Guideline schreibt dir keine Arbeitsweise vor. Sie definiert:
- welche Anforderungen das fertige Deliverable erfüllen muss,
- in welchem vertraulichkeits- und datenschutzrechtlichen Rahmen deine Arbeit stattfinden muss,
- welche Regeln sich aus der Vertragsbeziehung zu WissMit Hub und dessen Auftraggebern (Kanzleien) ergeben.
Die Einhaltung dieser Anforderungen ist Voraussetzung für jeden Einzelauftrag.
2. Grundhaltung
KI-Einsatz ist erlaubt, aber nicht gefordert.
- KI-Einsatz ist grundsätzlich zulässig.
- KI-Einsatz ist nicht vorgeschrieben.
- KI-Einsatz ist nicht vergütungsrelevant — der Festpreis pro Deliverable gilt unabhängig vom Einsatz.
Du entscheidest, ob, wann und in welchem Umfang du KI einsetzt. Solange die Anforderungen unter Abschnitt 3 eingehalten sind, ist die Arbeitsweise deine Sache.
3. Harte Anforderungen (zwingend)
Diese Anforderungen ergeben sich aus dem Mandatsgeheimnis (§ 43a BRAO, § 203 StGB), der DSGVO und der Qualitätszusage, die WissMit Hub seinen Auftraggebern gegenüber abgibt. Sie sind nicht verhandelbar.
3.1 Vertraulichkeit von Mandatsdaten
Identifizierende Mandatsdaten — Mandantennamen, Aktenzeichen, konkrete Personen- oder Firmendetails, individuell zuordenbare Sachverhaltselemente — dürfen nicht in KI-Tools fließen, die keine vertraglich gesicherte Vertraulichkeitszusage bieten.
Zwei Tool-Klassen:
| Tool-Klasse | Zulässig für |
|---|---|
| Generische Consumer-Tools (ChatGPT Free/Plus, Claude.ai, Gemini Consumer) | ausschließlich anonymisierte Inhalte |
| Legal-KI-Tools mit dokumentiertem AV-Vertrag und DSGVO-Konformität (z. B. Silvernova, Logicc, Noxtua); Enterprise-Varianten großer LLM-Anbieter mit AV-Vertrag | auch nicht vollständig anonymisierte Inhalte, sofern die Tool-eigenen Vertraulichkeitsbedingungen dies abdecken |
Anonymisierung — kurzes Praxisbeispiel:
Statt: „Herr Müller verkauft seiner Schwester Frau Schulze eine Eigentumswohnung in München-Bogenhausen zum Kaufpreis von 780.000 €…"
Anonymisiert: „V verkauft seiner Schwester K eine Eigentumswohnung in XX zum Kaufpreis von 780.000 €…"
Entscheidend ist, dass keine identifizierenden Angaben (Namen, genaue Anschrift, Aktenzeichen) übrig bleiben; sachlich relevante Eckdaten (Preis, Verhältnis) dürfen erhalten bleiben. Im Zweifel: anonymisieren.
3.2 Qualitätsanforderungen an das Deliverable
Unabhängig vom Entstehungsweg muss jedes Deliverable folgende Kriterien erfüllen:
- Zitatintegrität: Alle zitierten Urteile, Fundstellen und Literaturquellen sind manuell über etablierte juristische Datenbanken (beck-online, juris, NJW o. ä.) verifiziert und existieren tatsächlich.
- Eigenständige Prüfung: Juristische Schlussfolgerungen sind eigenständig durchdacht und geprüft — nicht unbesehen aus KI-Output übernommen.
- Sprachliche Integrität: Keine erkennbaren KI-Standardformulierungen oder -Floskeln. Der Text ist in deinem Duktus.
- Inhaltliche Verantwortbarkeit: Das Deliverable ist von dir inhaltlich vollumfänglich verantwortbar, als hättest du es ohne Hilfsmittel selbst verfasst.
Halluzinierte Zitate, erfundene Fundstellen oder unbesehen übernommene KI-Argumentationen sind ein Werkmangel und lösen die Nacherfüllungspflicht aus der Rahmenvereinbarung aus.
4. Empfehlungen (Erfahrungswissen, unverbindlich)
Dieser Abschnitt ist Orientierung — keine Vorgabe. Du kannst ihn ignorieren, musst aber Abschnitt 3 einhalten.
4.1 Wo KI typischerweise hilft
- Vorabrecherche in großen Textkorpora (Rechtsprechungs-Vorauswahl)
- Zusammenfassung langer Urteile oder Gutachten
- Strukturierung komplexer Sachverhalte
- Rohgliederung von Memos, Schriftsätzen, Gutachten
- Übersetzung fremdsprachiger Quellen
4.2 Wo KI typischerweise kritisch ist
- Zitatsuche: Halluzinationsrisiko hoch. Verifikation über juristische Datenbanken ist unverzichtbar.
- Feinrechtliche Schlussfolgerungen: Plausibel klingende, aber juristisch falsche Argumente sind häufig.
- Randgebiete und neueste Rechtsprechung: Oft unzureichende Abdeckung oder veralteter Stand.
- Formulierungsqualität: KI-Output klingt häufig formelhaft; für Kanzlei-Deliverables muss nachgeschärft werden.
4.3 Tool-Landschaft (Stand Version 2.0)
- Für deutsche juristische Recherche mit Mandatsbezug: Silvernova, Logicc, Noxtua — jeweils mit DSGVO-Konformität und AV-Vertrag.
- Für allgemeine Recherche und Strukturierungsarbeit mit anonymisierten Inhalten: Claude, ChatGPT — jeweils mindestens Team-/Enterprise-Varianten mit AV-Vertrag.
- Für Zitatverifikation: ausschließlich etablierte juristische Datenbanken (beck-online, juris, NJW). Keine KI.
Die Tool-Landschaft ändert sich schnell. Diese Empfehlungen werden periodisch aktualisiert.
5. Offenlegung gegenüber Kanzleien
WissMit Hub hat gegenüber den Kanzleien vertraglich geregelt, dass branchenübliche KI-Tools zur Arbeitsunterstützung eingesetzt werden können. Du musst den KI-Einsatz nicht pro Auftrag gegenüber der Kanzlei offenlegen, solange die harten Anforderungen (Abschnitt 3) eingehalten sind.
6. Verantwortung und Haftung
- Du verantwortest das Werk gegenüber WissMit Hub werkvertraglich — unabhängig vom KI-Einsatz.
- Werkmängel (falsche Zitate, fehlerhafte Schlussfolgerungen, unerkannte Halluzinationen) lösen die vertragliche Nacherfüllungspflicht aus.
- Im Verhältnis zur Kanzlei ist WissMit Hub Werkunternehmer und haftet dieser gegenüber für das Werk; bei Verstößen gegen Abschnitt 3 behält sich WissMit Hub Regress vor.
7. Aktualisierung
Diese Guideline wird periodisch an die technische und rechtliche Entwicklung angepasst. Wesentliche Änderungen werden kommuniziert und einer angemessenen Übergangsfrist unterstellt. Die jeweils aktuelle Version ist Anlage zur Rahmenvereinbarung.
8. Kenntnisnahme
Mit Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung bestätigst du die Kenntnisnahme dieser Guideline und die Einhaltung der Anforderungen aus Abschnitt 3 bei jedem Einzelauftrag.
Version 2.0 · Kontakt für Rückfragen: WissMit Hub GmbH — kontakt@wissmit-hub.de