Rahmenvertrag

Stand v1.0

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Rahmenvertrag Kanzlei ↔ WissMit Hub

Stand: v1.0 · 19.06.2026 · Finalisierte Schlank-Fassung


Rahmenvertrag über die Erbringung juristischer Werkleistungen

zwischen [Kanzleiname], [Anschrift], vertreten durch [Vor- und Nachname, Funktion] — nachfolgend „Kanzlei" —

und WissMit Hub GmbH, Breite Straße 27, 40213 Düsseldorf, vertreten durch Frederik Schnell, Geschäftsführer — nachfolgend „WissMit Hub" —

— einzeln „Partei", gemeinsam „Parteien" —

Präambel

WissMit Hub erbringt für Kanzleien produktisierte juristische Werkleistungen zum Festpreis. Die inhaltliche Bearbeitung erfolgt durch selbstständige juristische Fachkräfte aus dem Pool von WissMit Hub (nachfolgend „WissMits"). Die Kanzlei bleibt in Mandatsführung, Mandantenkommunikation und berufsrechtlicher Verantwortung vollumfänglich eigenständig. Dieser Rahmenvertrag regelt die allgemeinen Bedingungen; die konkrete Leistung wird über Einzelaufträge vereinbart. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages.


§ 1 Vertragsgegenstand

(1) WissMit Hub erbringt für die Kanzlei juristische Werkleistungen in Form definierter, über die Plattform angebotener Deliverables.

(2) Ein Einzelauftrag kommt zustande, wenn ein Auftrag zu dem über die Plattform verbindlich ausgewiesenen bzw. von WissMit Hub angebotenen Festpreis beauftragt und von der jeweils anderen Partei bestätigt wird.

(3) WissMit Hub übernimmt keine Mandatsführung, keine Vertretung gegenüber Gerichten oder Behörden und keine unmittelbare Mandantenberatung. Die berufsrechtliche Außenverantwortung und die anwaltliche Finalprüfung des Deliverables verbleiben vollständig bei der Kanzlei.


§ 2 Leistungserbringung

(1) WissMit Hub erbringt die Leistungen als Werkleistung im Sinne der §§ 631 ff. BGB. Geschuldet ist der vereinbarte Erfolg, nicht eine bestimmte Tätigkeit oder Arbeitszeit.

(2) Die Auswahl der eingesetzten WissMits erfolgt durch WissMit Hub nach Eignung, Qualifikation und Verfügbarkeit; die Kanzlei hat keinen Anspruch auf einen bestimmten WissMit. WissMit Hub setzt qualifizierte, selbstständig tätige Juristen ein. Zwischen den WissMits und der Kanzlei entsteht kein Vertragsverhältnis.

(3) Die fachliche Finalprüfung des Werks im Mandatskontext liegt bei der Kanzlei.


§ 3 Technische Hilfsmittel und künstliche Intelligenz

WissMit Hub und die eingesetzten WissMits dürfen branchenübliche technische Hilfsmittel einschließlich KI-Anwendungen einsetzen, soweit die Vertraulichkeits- und Datenschutzanforderungen dieses Vertrages und die KI-Guideline (Anlage 2) gewahrt sind. Der Einsatz solcher Hilfsmittel berührt die Leistungspflicht und die Haftung von WissMit Hub nicht.


§ 4 Mitwirkung der Kanzlei

(1) Die Zusammenarbeit mit den eingesetzten WissMits erfolgt über die Plattform; die WissMits arbeiten eigenständig und ortsunabhängig mit eigenen Arbeitsmitteln.

(2) Die Kanzlei beachtet die Grundsätze der Zusammenarbeit nach dem Merkblatt (Anlage 1) — insbesondere die auftragsbezogene Kommunikation grundsätzlich über die Plattform, keine Nutzung der Kanzlei-Infrastruktur durch den WissMit, keine Zeichnung von Schriftsätzen und kein Außenauftritt des WissMit unter dem Namen der Kanzlei.


§ 5 Verschwiegenheit, Mandatsgeheimnis, Datenschutz

(1) WissMit Hub verpflichtet die eingesetzten WissMits vor dem ersten Einsatz in Textform zur zeitlich unbegrenzten Verschwiegenheit und belehrt sie über die Strafbarkeit der unbefugten Geheimnisoffenbarung nach § 203 Abs. 4 StGB.

(2) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die als Anlage 3 geschlossene Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Die Übermittlung sensibler Akten erfolgt ausschließlich über die verschlüsselten Wege der Plattform.


§ 6 Vergütung und Abrechnung

(1) Die Vergütung erfolgt zum im Einzelauftrag verbindlich ausgewiesenen Festpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Der Gesamtpreis wird der Kanzlei vor Auftragsbestätigung verbindlich angezeigt. Die Kanzlei kann den Auftrag zu diesem Preis verbindlich beauftragen oder die Anfrage zurückziehen.

(3) Die Rechnungsstellung erfolgt mit Abnahme automatisiert über die Plattform; Zahlungsziel 14 Tage. Zahlungsweg ist grundsätzlich SEPA-Lastschrift auf Basis des beim Onboarding erteilten Mandats. Scope-Erweiterungen werden als separate Einzelaufträge behandelt.

(4) Erfordert ein Auftrag eine gesonderte Prüfung (insbesondere bei höherer Komplexität oder beim Individualauftrag), erhält die Kanzlei statt eines sofortigen Festpreises ein verbindliches Festpreis-Angebot, das WissMit Hub in der Regel innerhalb eines Werktags unterbreitet; der Auftrag kommt dann erst mit Annahme des Angebots zustande.


§ 7 Qualität, Mängelrechte, Nacherfüllung

(1) WissMit Hub schuldet ein Werk, das der im Einzelauftrag vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht.

(2) Die Kanzlei rügt Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen ab Lieferung über die Plattform; andernfalls gilt das Deliverable als abgenommen. Bei berechtigter Rüge erfolgt Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Im Übrigen gelten die §§ 634 ff. BGB.


§ 8 Umgehungsverbot und Ablöse-Option

(1) Grundsatz. Eine unmittelbare Zusammenarbeit zwischen der Kanzlei und einem über die Plattform kennengelernten WissMit außerhalb der Plattform (nachfolgend „direkte Zusammenarbeit") ist nicht ausgeschlossen; WissMit Hub stellt hierfür den Übergang nach Absatz 2 bereit. Eine nicht freigegebene direkte Zusammenarbeit löst die Rechtsfolgen nach Absatz 3 aus.

(2) Ablöse-Option. Kanzlei oder WissMit können WissMit Hub eine direkte Zusammenarbeit in Textform vorschlagen. Sie wird erst nach Zustimmung beider Seiten (Kanzlei und WissMit) und gegen eine einmalige Ablösezahlung der Kanzlei freigegeben; die Freigabe erteilt WissMit Hub in Textform und kann mit zumutbaren Nebenbedingungen (Datenschutz-/Vertraulichkeitsübergaben, Abrechnung laufender Aufträge) versehen werden. Die Ablöse beträgt das Vierfache des durchschnittlichen monatlichen Netto-Auftragsvolumens, das in den letzten sechs Monaten über WissMit Hub zwischen der Kanzlei und dem betreffenden WissMit abgewickelt wurde. Die Ausgestaltung der direkten Zusammenarbeit obliegt allein der Kanzlei und dem WissMit; WissMit Hub ist daran nicht beteiligt. Mit Zahlung der Ablöse und erteilter Freigabe steht der direkten Zusammenarbeit im freigegebenen Umfang keine Pflicht aus diesem Rahmenvertrag mehr entgegen.

(3) Umgehungsschutz und Vertragsstrafe. Ohne Freigabe nach Absatz 2 verpflichtet sich die Kanzlei, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate nach deren Ende keine unmittelbare oder mittelbare direkte Zusammenarbeit mit einem ausschließlich oder überwiegend über WissMit Hub kennengelernten WissMit aufzunehmen; nachweisbar plattformunabhängige Kontakte sind ausgenommen. Bei einem Verstoß schuldet die Kanzlei eine Vertragsstrafe in Höhe des sechsfachen durchschnittlichen monatlichen Netto-Auftragsvolumens, das in den letzten sechs Monaten über WissMit Hub mit dem betreffenden WissMit abgewickelt wurde. Ein darüber hinausgehender Schaden bleibt unberührt und wird auf die Vertragsstrafe angerechnet; eine nachträgliche Ablöse nach Absatz 2 ist möglich und wird auf die Vertragsstrafe angerechnet.


§ 9 Haftung

(1) WissMit Hub haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet WissMit Hub nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den fünffachen Wert des betroffenen Einzelauftrags. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.

(2) Die Kanzlei bleibt für Prüfung, Freigabe und Verwendung der Deliverables berufsrechtlich verantwortlich.


§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Rahmenvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist mit Frist von drei Monaten zum Quartalsende in Textform ordentlich kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (insbesondere wiederholte erhebliche Verstöße gegen die Mitwirkungsregeln, das Umgehungsverbot oder die Verschwiegenheit, Insolvenz) bleibt unberührt.

(2) Bereits erteilte Einzelaufträge werden nach ihren Bedingungen fortgeführt. Die §§ 5 (Verschwiegenheit) und 8 (Umgehungsverbot) gelten über die Beendigung hinaus fort.


§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform; das gilt auch für diese Klausel.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit die Kanzlei Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


Ort, Datum

Für die Kanzlei: _________________________ Für WissMit Hub: _________________________ [Name, Funktion] Frederik Schnell, Geschäftsführer

Anlagen

Anlage 1Merkblatt zur Zusammenarbeit · Anlage 2KI-Guideline · Anlage 3Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.